Sparen mit der Umweltprämie

Senke deine Leasingrate mit der staatlichen Umweltprämie von bis zu 4.500€. Wir erklären dir wie es funktioniert.

Umweltprämie für förderfähige Elektrofahrzeuge

So profitierst du von der Umweltprämie als Mietsonderzahlung

Zahlreiche Hersteller haben sich mit Aufnahme in die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge verpflichtet, eine Herstelleranteil zur Förderung zu leisten. Damit kannst du dir eine Gesamtförderung von bis zu 6.750€ Umweltprämie für ein neues Elektrofahrzeug sichern.

Diesen Bundesanteil musst du selbst gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Du erhältst von uns alle Unterlagen, die du für den Antrag benötigst. Wir empfehlen dir, die Umweltprämie als Mietsonderzahlung in deinen Leasingvertrag einbringen und so die monatliche Leasingrate zu reduzieren.

So funktioniert der Leasing-Antrag und die Beantragung der BAFA Umweltprämie

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Dein Leasingantrag

Zu Beginn deines Leasingantrages hast du die Wahlmöglichkeit, ob du direkt eine Mietsonderzahlung in Höhe des staatlichen Anteil am Umweltbonus leisten möchtest. Die monatliche Leasingrate reduziert sich dementsprechend. Die Mietsonderzahlung ist dabei bei Vertragsschluss und vor Auslieferung des Fahrzeuges fällig.

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    Der Antrag auf Förderung

    Nach der Zulassung des Fahrzeuges kannst du die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Der Antrag kann nur elektronisch beim BAFA gestellt werden. Diese Unterlagen erhältst du im Rahmen der Vertragsaktivierung, damit du zeitnah deinen Antrag einreichen kannst. Der Antrag kann nur von dir als zukünftigem Fahrzeughalter gestellt werden, eine Abtretung oder Bevollmächtigung Dritter ist beim Privatleasing nicht möglich. Dabei musst du folgende Unterlagen einreichen:

    • Leasingvertrag
    • Verbindliche Bestellung
    • Kalkulation der Leasingrate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)

    Deine Vorteile beim Leasing eines Elektrofahrzeuges

    Der BAFA-Umweltbonus wurde zum 01.01.2023 angepasst. Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Deutschland werden dadurch aktuell in Kombination von Bundesanteil und Hersteller-Anteil mit bis zu 6.750 € Innovationsprämie gefördert.

    Dies gilt auch wenn du das Fahrzeug least. Dabei wird ein Teil der Förderung vom Hersteller geleistet bzw. verrechnet und ein Teil vom BAFA (4.500 € sofern der Nettolistenpreis eine Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug 40.000 € nicht übersteigt) direkt, vorausgesetzt alle Anforderungen sind erfüllt, an dich ausgeschüttet. Weitere Details erhältst du direkt beim BAFA.

    Sonderrechte für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

    Elektrofahrzeuge erhalten ein sogenanntes E-Kennzeichen, das zum Beispiel kostenloses Parken in bestimmten Kommunen und Städten ermöglicht, oder das Fahren auf Busspuren erlaubt.

    Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Elektrofahrzeuge sind bis 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und sind nicht steuerbegünstigt.

    Unsere Kunden wollten wissen: